Schönheitsreparaturen führen häufig zu Streit, der Gerichte aller Ebenen beschäftigt. Dutzende Urteile des Bundesgerichtshofs beweisen, wie brisant dieses Thema ist. Bereits der Begriff Schönheitsreparaturen trifft die Sache nicht genau: Es geht dabei nicht um einen Kratzer oder einen ästhetischen Schaden. Es stellt sich die Frage, was muss beim Auszug renoviert werden? Unter Schönheitsreparaturen fallen Renovierungsarbeiten, die Hausbesitzer von ihren Mietern verlangen können. Wichtig für Sie bezüglich dem Renovieren beim Auszug: Starre Fristen in alten Mietverträgen und viele andere Klauseln sind ungültig.
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Vor allem alte Mietverträge beinhalten Klauseln, die nicht mehr geltendem Recht entsprechen. Ein Beispiel: Im Mustermietvertrag des Bundesministeriums für Justiz aus dem Jahr 1976 gelten folgende Fristen für Schönheitsreparaturen, die nach heutigem Recht ungültig sind:
Die starren Fristen dieses Mustervertrags sind heute rechtswidrig und führen dazu, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen muss. Der Wohnungsbesitzer kann regelmäßige Renovierungsarbeiten nur verlangen, wenn er diese Fristen abgemildert formuliert, etwa durch den Zusatz „in der Regel“ oder „normalerweise“. Für die Rechtsprechung entscheidet der tatsächliche Zustand der Wohnung, ob eine Renovierung erforderlich ist. Tatsächlich enthalten die meisten Mietverträge Klauseln, die nicht wirksam sind. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Mietvertrag von einem Experten prüfen lassen.
Quotenklauseln: Diese unwirksamen Klauseln fordern vom Mieter, anteilig Renovierungskosten zu zahlen, sollte er vor dem Ablauf der üblichen Fristen ausziehen.
Farbvorschriften: Der Vermieter darf Ihnen nicht vorschreiben, in welcher Farbe Sie wohnen. Allerdings kann er verlangen, dass Sie die Wohnung in der Farbe zurückgeben, in der Sie sie übernommen haben.
Tapetenklausel: Die Bestimmung, alle Tapeten grundsätzlich zu entfernen, macht die Renovierungsklauseln des Mietvertrags ungültig.
Forderung nach Fachbetrieb: Der Vermieter darf Sie nicht dazu zwingen, teure Fachleute mit Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Eine entsprechende Klausel ist unwirksam.
Generelle Renovierung: Eine generelle Forderung nach Renovierung beim Auszug ist ebenfalls rechtswidrig, wenn sie keine Ausnahme für Kurzzeitmieter vorsieht.
Wichtig: Wenn sich eine ungültige Klausel in Bezug auf Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag befindet, macht das alle Ansprüche des Vermieters ungültig. Sie sparen damit die Schönheitsreparaturen. Allerdings sollten Sie Ihren Vertrag einem Experten zeigen, bevor Sie Schönheitsreparaturen verweigern.
Anwälte raten sogar dazu, einen Gutachter zu engagieren. Ihr Argument: Fotos hängen zu sehr von den Lichtverhältnissen ab. Allerdings liefert fast jedes Smartphone heutzutage so gute Bilder, dass sich Sprünge in Waschbecken, Flecken an den Wänden und Risse im Fensterrahmen gut erkennen lassen.
Falls Ihnen ein Vermieter eine einwandfreie Wohnung versprochen hat, haben Sie Anspruch auf Reparaturen. Das trifft auch zu, wenn sich ein Mangel erst nach dem Einzug herausstellt – zum Beispiel eine defekte Herdplatte. Allerdings müssen Sie diesen Mangel dem Vermieter sofort schriftlich mitteilen.
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