Viele neuere Mietverträgen enthalten inzwischen eine sogenannte Staffelmiete. Immer mehr Vermieter nutzen diese Form der regelmäßigen Mieterhöhung, um Voraussetzungen für Mieterhöhungen und die ortsübliche Vergleichsmiete zu umgehen. In Folgendem erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben zur Staffelmiete bestehen und welche Vor- und Nachteile sich für Mieter und Vermieter ergeben.
Die Staffelmiete ist eine Form der Miete, bei der vertraglich im Vornherein festgelegt ist, wann und in welchem Umfang sich die Miete erhöht. Die Staffelmiete ist geregelt im § 557a BGB.
Die Zeitpunkte der Erhöhung müssen im Vertrag festgelegt werden. Die Erhöhungen dürfen als erhöhte Miete oder Erhöhungsbetrag angegeben werden. Nicht zulässig sind prozentuale Angaben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind alle anderen Formen der Mieterhöhung nicht erlaubt. So kann ein Vermieter beispielsweise keine Mieterhöhung durch Modernisierung durchführen. Außerdem muss die Miete mindestens 12 Monate unverändert bleiben.
Achtung: Nebenkosten dürfen während einer Staffelmiete trotzdem erhöht werden!
Die 20 %-Grenze der Mietpreisbremse greift bei Staffelmietverträgen nicht, d. h. während der Vertragslaufzeit kann die Miete über 20 % zur örtlichen Vergleichsmiete liegen.
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Auch wenn für den Mieter durch eine Staffelmiete eine gewisse Planungssicherheit besteht und er von anderen Mieterhöhungen ausgeschlossen ist, liegen die Vorteile vor allem auf der Vermieterseite. Dieser muss keine Begründungen für Mieterhöhungen vorlegen und muss den Mieter nicht zur Zahlung auffordern. Außerdem braucht er sich nicht um Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Mietpreisbremse sorgen. Eine Staffelmiete wird daher meist dann vereinbart, wenn die Ausgangsmiete bereits über der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Vermieter wären dann nicht in der Lage, die Miete für die nächsten Jahre noch weiter zu erhöhen. Mit der Staffelmiete umgehen sie dieses Problem.
Im Vertrag von Staffelmieten kann ein Kündigungsausschluss vereinbart werden. Das bedeutet, dass das Kündigungsrecht des Mieters für maximal 4 Jahre ausgeschlossen werden kann.
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