Niemand schlägt sich gerne mit unklaren Vertragsklauseln herum – schon gar nicht, wenn man mitten in den Umzugsvorbereitungen steckt. Gerade bei Strom- und Gasverträgen stellen sich für viele die Fragen: Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug kündigen? Wenn ja, wie? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Grundsätzlich gilt: Ein Umzug allein ist kein automatischer Grund, um einen Strom- oder Gasvertrag vorzeitig zu beenden. Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn der Energieversorger am neuen Wohnort den bestehenden Vertrag nicht weiterführen kann oder will.
Beispiel: Ziehen Sie aus einer Großstadt aufs Land, kann es sein, dass Ihr Anbieter dort keine Versorgung anbietet – in dem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Gerichtsurteil bestätigt Sonderkündigungsrecht: Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 26 O 12/23) dürfen Strom- und Gaskunden bei einem Umzug auch dann kündigen, wenn der Anbieter denselben Tarif am neuen Wohnort nicht mehr zu denselben Konditionen anbieten kann.
Auch wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht, müssen Sie Ihren Stromvertrag beim Umzug aktiv abmelden:
Je nach Vertrag kann es sein, dass Sie eine reguläre Kündigungsfrist einhalten müssen. Diese beträgt meist zwei bis vier Wochen zum Monatsende.
Wenn Sie umziehen und Ihren Stromvertrag kündigen möchten, sollten Sie Folgendes prüfen:
Tipp: Fordern Sie vom Anbieter eine schriftliche Bestätigung über die Vertragsbeendigung an.
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Für Gasverträge gelten ähnliche Regeln wie für Strom. Auch hier gilt das Sonderkündigungsrecht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder die Konditionen sich ändern. Achten Sie auf folgendes:
Wenn kein Sonderkündigungsrecht greift, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Website Ihres Anbieters. In der Grundversorgung liegt die Frist in der Regel bei zwei Wochen. Bei Sondertarifen können es bis zu sechs Wochen sein.
Wichtig: Melden Sie den Umzug rechtzeitig – am besten vier Wochen vor dem Auszugstermin.
Ein Umzug ist ein guter Anlass, die aktuellen Strom- und Gastarife zu überprüfen. Wenn Ihr aktueller Anbieter nicht mehr so günstig ist, wie Sie es gerne hätten oder es einfach bei anderen Anbietern bessere Konditionen gibt, lohnt sich ein Wechsel. Ein Anbieterwechsel ist oft unkompliziert – der neue Anbieter kümmert sich in der Regel um die Kündigung des Altvertrags und die nahtlose Übernahme.
Achten Sie auf Folgendes: Prüfen Sie Ihre Kündigungsfristen, informieren Sie sich über Ihr Sonderkündigungsrecht und nutzen Sie die Gelegenheit, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Vergleichsportale machen es Ihnen leicht, einen neuen Anbieter zu finden. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Energiekosten am neuen Wohnort.
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