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Kunden AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Movinga / MoveAgain GmbH

Version vom [21.11.2025]

1. Vertragsgegenstand

Die Movinga / MoveAgain GmbH, Machabäerstraße 28, 50668 Köln (nachfolgend "Movinga") betreibt eine Online-Plattform, auf der der „Kunde“ die Durchführung haushaltsnaher Dienstleistungen (z.B. Umzüge, Reinigungen, Malerarbeiten, etc.) (nachfolgend "Leistungen") erwerben kann. Movinga kann über die Plattform weitere vertragliche Leistungen im Zusammenhang mit den Hauptleistungen anbieten, etwa die Abwicklung der Zahlung für die Leistung oder die Kommunikation zwischen zu den handelnden Personen bei der Vertragsabwicklung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") bilden – zusammen mit den vom Kunden im Rahmen der Bestellung gemachten Angaben sowie dem Angebot von Movinga – den Vertrag zwischen Movinga und dem Kunden über die Erbringung der Leistungen und die Nutzung der Online-Plattform.

Falls der Kunde den Vertrag im Namen eines Dritten, z.B. im Namen seines Arbeitgebers oder eines anderen Unternehmens abschließt, erklärt und gewährleistet der Kunde, dass er ermächtigt ist, das betreffende Unternehmen zu vertreten und den Vertrag mit Movinga samt dieser AGB im Namen des jeweiligen Dritten abzuschließen. Movinga ist zu einer Überprüfung der Bevollmächtigung im Innenverhältnis nicht verpflichtet. Kunde i.S.d. AGB ist stets derjenige, der Vertragspartner von Movinga wird.

2. Leistungen von Movinga

Movinga organisiert und führt insbesondere Umzüge durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Verladung und Entladung des Umzugsgutes. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzubuchen, z. B. Kauf von Umzugskartons, Einrichtung von Halteverbotszonen.

2.1 Basisleistungen

Der Kunde mietet kein(e) Fahrzeug(e) oder Umzugshelfer, sondern bucht einen Umzug. Movinga ist berechtigt, die Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge sowie die personelle Besetzung nach sachlichen Erfordernissen des Umzugs anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Leistung nicht beeinträchtigt.

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit Movinga sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:

  • Planung und Organisation des Umzuges
  • An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges
  • Einsatz des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
  • Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
  • Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
  • Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
  • Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes
  • Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge
  • Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)

2.2 Weitergehende Leistungen

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von Movinga angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzubuchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

  • Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen
  • Ein- und Auspacken von Umzugsgut
  • Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschilder
  • Gestellung von Verpackungsmaterialien

2.3 Buchung von Montageleistungen

Bei der Buchung eines Umzugs kann der Service der Montage hinzugebucht werden. Der Montageservice ist separat buchbar als Abbau (Demontage) und/oder als Aufbau (Montage).

Die Montage (Wiederaufbau) erstreckt sich nur auf die Möbel, die vorher auch durch Movinga demontiert (abgebaut wurden). Die Buchung von Montagen neuer und/oder nicht fachgerecht abgebauter oder originalverpackter Möbel ist nicht möglich.

Bohr-, Säge und/oder Installationsarbeiten an Möbeln und Wänden oder das Anschließen elektrischer oder gasbetriebener Geräte ist von der Montageleistung durch Movinga nicht umfasst.

2.4 Übrige Leistungen

Alle Leistungen, die über die im Auftrag vereinbarten Arbeiten hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
Die vereinbarte De- und Montage von Möbeln umfasst ausschließlich das fachgerechte Auseinander- und Zusammenbauen mit handelsüblichen Werkzeugen. Nicht geschuldet sind Arbeiten, die darüber hinausgehende Eingriffe erfordern, insbesondere Bohr-, Säge- oder Klebearbeiten an Möbeln, Wänden, Decken oder Fußböden sowie Installations- oder Anschlussarbeiten an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen.

2.5 Subunternehmer

Movinga ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Umzugsleistungen andere sorgfältig ausgewählte und zuverlässige Unternehmen (Subunternehmer) einzusetzen.
Movinga bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierdurch werden die Rechte des Kunden, insbesondere Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, nicht berührt.

3. Zustandekommen des Vertrages

Anhand der von Ihnen an Movinga übermittelten Daten (z.B. Adressen, Umzugsgut etc.) erstellt Movinga ein Angebot und übermittelt dies an den Kunden. Das Angebot ist jeweils für eine Dauer von 5 Arbeitstagen gültig. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Angebot von Movinga anzunehmen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach Erhalt des Angebotes auf der Online-Plattform auf "Jetzt buchen" klickt und damit das Angebot von Movinga akzeptiert.

Alternativ kann ein Vertrag auch per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden. Ein telefonischer Vertragsabschluss kann nur dann erfolgen, wenn der Kunde dem ausdrücklich zustimmt. Eine Aufzeichnung des Gesprächs erfolgt nur nach vorheriger Information und ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

Der Vertragsabschluss sowie die Vertragsdurchführung wirken nur zwischen Movinga und dem Kunden. Für die Erbringung der vertraglichen Leistungen bedient sich Movinga Drittunternehmen, welche als Subunternehmer von Movinga agieren. Die Subunternehmen werden nicht Vertragspartner des Kunden. Entsprechend ist die Vergütung für die vereinbarten Leistungen gegenüber Movinga geschuldet und Movinga ist vor, während und nach der Leistungserbringung der maßgebliche Ansprechpartner des Kunden.

4. Pflichten des Kunden

4.1

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste etc.).

4.2

Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei Movinga als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist Movinga verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.

4.3

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Umzugsgutliste an Movinga zu übersenden. Soweit Teil des Buchungsprozesses, ist der Kunde verpflichtet, die vollständige Umzugsgutliste unmittelbar im Rahmen des Buchungsvorgangs auf der Website einzugeben. Falls eine Umzugsgutliste nicht vor oder im Rahmen der Buchung abgefragt/mitgeteilt wurde oder die Vollständigkeit dessen nicht zum Zeitpunkt der Buchung gewährleistet werden konnte, hat der Kunde die Umzugsgutliste oder die Vervollständigung dieser spätestens bis drei Tage vorher von Movinga mitgeteilten Datum per E-Mail an Movinga zu übersenden.

4.4

Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Movinga sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist Movinga nicht verpflichtet, diese Unterlagen einzuholen oder zu prüfen.

4.5

Des Weiteren ist der Kunde dazu verpflichtet, weiterführende und beschreibende Angaben zu transportierenden Gegenständen zu machen, die ein Maß von 2 Meter und/oder 100 kg überschreiten (z.B. Marmorstatue, Klavier, Tresor etc.) und/oder eine besondere Transportausrüstung bedürfen.

4.6

Verpackt der Kunde sein Umzugsgut ganz oder teilweise selbst, hat er dieses so zu verpacken, dass bei üblicher Transportbeanspruchung Beschädigungen möglichst vermieden werden. Movinga haftet für Schäden, die ausschließlich auf eine vom Kunden unzureichende oder fehlende Verpackung zurückzuführen sind, nicht.

Eine Haftung bleibt bestehen, soweit Movinga den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine Pflicht verletzt hat, obwohl offensichtliche Verpackungsmängel erkennbar waren. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

4.7

Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Be- und Entladung des Umzugsgutes an den jeweiligen Einsatzorten persönlich anwesend zu sein, um insbesondere erforderliche Unterlagen zu unterzeichnen und den Ablauf zu begleiten.

Ist der Kunde an der Anwesenheit gehindert, hat er Movinga rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, das Umzugsgut in Empfang zu nehmen bzw. abzusenden, es auf Schäden zu prüfen und die Leistungen von Movinga abzunehmen. Der Kunde hat den Vertreter über sämtliche Auftragsdetails und Vereinbarungen zu informieren.

Movinga kann für durch verspätete Anwesenheit verursachte Wartezeiten eine angemessene Pauschale von 30,00 € brutto pro angefangener halber Stunde je eingesetztem Team berechnen, soweit diese dem gewöhnlich entstehenden Aufwand entspricht. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, Movinga der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands vorbehalten.

Dauert die Verzögerung länger als drei Stunden an, ist Movinga berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall kann Movinga Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen verlangen.

Hat der Kunde angegeben, dass die Be- und/oder Entladestelle für ein Lkw-Fahrzeug bis auf 20 Meter Entfernung zur jeweiligen Hauseingangstür problemlos erreichbar ist, und ist dies am Umzugstag infolge abgestellter Fahrzeuge oder sonstiger Hindernisse nicht der Fall, kann Movinga den hierdurch entstehenden Mehraufwand berechnen.

Gleiches gilt, wenn der Kunde das Vorhandensein eines funktionsfähigen Aufzugs angegeben hat, dieser am Tag der Durchführung jedoch nicht nutzbar oder defekt ist.

Der Mehraufwand wird mit 30,00 € brutto pro angefangener Stunde und je eingesetztem Umzugsteam pauschaliert. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren, Movinga der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands vorbehalten.

4.8

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Movinga am vereinbarten Umzugstag ungehinderten Zugang zur alten und neuen Wohnung erhält.

Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Bodenbeläge (z. B. Teppiche, Parkett, Laminat) in der alten und neuen Wohnung vor Beginn des Umzugs gegen Verschmutzung oder Beschädigung angemessen zu schützen.

Movinga haftet nicht für Schäden oder Verschmutzungen, die ausschließlich auf eine Verletzung der im vorstehenden Absatz genannten Schutzpflicht zurückzuführen sind.

Die Haftung von Movinga bleibt unberührt, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln von Movinga verursacht wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

5. Änderung/Verschiebung von Terminen

Vereinbarte Leistungstermine können nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder verschoben werden.

Der Kunde kann den vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei verschieben.

Erfolgt die Verschiebung später, kann Movinga eine pauschale Entschädigung verlangen. Diese beträgt:

20 % des vereinbarten Entgelts bei einer Änderung zwischen 48 und 24 Stunden vor Leistungsbeginn,

30 % bei einer Änderung zwischen 24 Stunden und dem Vortag des Termins,

50 % bei einer Änderung am Tag der Durchführung.

Die Pauschalen berücksichtigen den gewöhnlich entstehenden Aufwand von Movinga, insbesondere Dispositionskosten, Vorbereitungsleistungen und die regelmäßig nur eingeschränkt mögliche Weitergabe kurzfristig freigewordener Kapazitäten.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Movinga kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Movinga bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Preise und Zahlung

6.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und inklusive Mehrwertsteuer (MwSt).

6.2 Zahlung

Auf der Online-Plattform von Movinga stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Kreditkarte:

    Bei Bezahlung per Kreditkarte wird der vereinbarte Gesamtbetrag durch den von Movinga beigezogenen Zahlungsdienstleister Ihrer Kreditkarte belastet. Es werden nur die auf der Online-Plattform ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert.

  • Rechnung / Ratenkauf (Klarna):

    Die Zahlungsarten „Rechnung“ und „Ratenkauf“ werden über den Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden („Klarna“) angeboten. In diesem Fall erfolgt die Zahlung direkt an Klarna. Voraussetzung für die Nutzung dieser Zahlungsarten ist eine erfolgreiche Identitäts- und Bonitätsprüfung durch Klarna.
    Mit Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ oder „Ratenkauf“ erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.klarna.com/de/agb/) sowie der Datenschutzerklärung (https://www.klarna.com/de/datenschutz/) von Klarna einverstanden. Diese werden dem Kunden vor Abschluss des Zahlungsvorgangs in der Klarna-Zahlungsmaske angezeigt.

    Movinga tritt die jeweilige Forderung gegen den Kunden an Klarna ab. Zahlungen können in diesem Fall nur mit schuldbefreiender Wirkung an Klarna geleistet werden. Die Nutzung der Zahlungsarten über Klarna ist ausschließlich für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland möglich.

6.3 Mehr-/Minderaufwand

Die an Movinga übermittelten Daten (z.B. Adressen, Umzugsgut etc.) müssen vollständig und richtig sein. Falls bei einzelnen Punkten keine eindeutige Angabe möglich ist und/oder Sonderangaben erforderlich sind, ist dies vom Kunden im Kommentarfeld zu vermerken bzw. im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter von Movinga zu erwähnen.

Movinga behält sich das Recht vor, Ihnen den Mehraufwand ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, der (i) durch unvollständige oder unrichtige Daten oder (ii) infolge eines Verzugs oder (iii) aufgrund sonstiger, vom Kunden zu vertretender Umstände, entsteht. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Mehraufwandsliste, siehe unten. Nach Möglichkeit wird Movinga versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Zu dem vergütungspflichtigen Mehraufwand gehört insbesondere auch Umzugsgut, welches nicht auf der Umzugsgutliste geführt wurde und gleichwohl auf Wunsch des Kunden zum Gegenstand der Leistungserbringung wurde.

Im Falle eines nicht bei Vertragsschluss bereits vereinbarten Mehraufwandes, wird dieser gesondert dokumentiert und als Vertragserweiterung Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, sofern der Kunde diesen dokumentierten Mehraufwand ausdrücklich bestätigt. Lehnt der Kunde eine Bestätigung ab, ist Movinga zur Leistungserbringung hinsichtlich des Mehraufwandes nicht verpflichtet.

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Movinga unvorhersehbare, vom Kunden zu vertretende Aufwendungen, informiert Movinga den Kunden hierüber vorab. Die Ausführung und Berechnung des Mehraufwands erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und auf Grundlage der nachstehenden Mehraufwandsliste.

MEHRAUFWANDLISTE

7. Bedingungen für die Nutzung der Online-Plattform

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Online-Plattform von Movinga sowie deren Inhalte und Anwendungen. Movinga ist berechtigt, das Kundenkonto bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen nach vorheriger Abmahnung und unter Angabe von Gründen zu sperren. Eine sofortige Sperrung ohne Vorankündigung ist nur zulässig, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der eine Fortführung des Zugangs unzumutbar macht.

7.1 Kundenkonto

Um die Online-Plattform und die darüber angebotenen Leistungen nutzen zu können, müssen der Kunde ein Kundenkonto anlegen (Registrierung). Die dafür erforderlichen Angaben müssen vollständig und korrekt sein.

Für die Zugangsdaten zum Kundenkonto (Login) sowie die zugehörigen Passwörter ist der Kunde verantwortlich. Diese Daten sind sorgfältig aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Bei Verlust der Daten ist Movinga vom Kunden sofort zu benachrichtigen. Movinga haftet für Schäden, die dem Kunden aufgrund des Verlustes oder Missbrauchs seiner Zugangsdaten entstehen, nur, soweit Movinga den Verlust oder Missbrauch zu vertreten hat. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, im Kundenkonto seine Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse jederzeit aktuell zu halten. Die von ihm angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als primäre Zustelladresse. Entsprechend übermittelt Movinga dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der Leistungen und/oder Vertragsbedingungen, etc.) in der Regel an diese E-Mail-Adresse oder stellt ihm diese Informationen auf andere geeignete Weise zur Verfügung (z.B. im Kundenkonto).

Falls der Kunde sein Kundenkonto löschen möchte, hat er dies Movinga in Textform mitzuteilen.

7.2 Gewährleistung und Haftung

Die Online-Plattform sowie deren Inhalte und Anwendungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und gepflegt. Movinga übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Inhalten Dritter sowie für die 100%ige Verfügbarkeit und die korrekte Funktionsweise der Online-Plattform und deren Anwendungen. Insbesondere sind Irrtümer in der Beschreibung der angebotenen Leistungen vorbehalten. Einzelne wartungsbedingte Ausfälle sind in die Verfügbarkeit einzuspeisen.

Die Informationen und Meinungen auf der Online-Plattform (insbesondere diejenigen im „Movinga Berater“) sind nicht als umfassende oder abschließende Aussage zum betreffenden Thema gedacht, stellen keine Beratung dar und dürfen entsprechend nicht als Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall betrachtet werden. Zudem stellen sie unter Umständen nur die Meinung des jeweiligen Autors, nicht auch von Movinga dar. Dies wird kenntlich gemacht. Weiter ist die Haftung von Movinga für die Inhalte sowie für die Verfügbarkeit und korrekte Funktionsweise der Websites oder Online-Portale Dritter, auf welche von der Webseite von Movinga über Links oder auf andere Weise verwiesen wird oder welche auf die Online-Plattform verweisen, ausgeschlossen. Bei den Inhalten der Websites oder Online- Portale Dritter handelt es sich um fremde Inhalte, auf welche Movinga keinen Einfluss hat und für welche Movinga nicht verantwortlich ist.

Movinga haftet für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Online-Plattform nur, soweit ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Movinga beruht. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Movinga nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

7.3 Geistiges Eigentum

Sämtliches geistiges Eigentum an den Inhalten der Online-Plattform und deren Anwendungen (Texte, Marken, Bilder, Videos, Layout, etc.) liegt bei Movinga oder den jeweils berechtigten Dritten. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Eine Verwendung von diesen Inhalten durch den Kunden ist ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Movinga in Textform untersagt. Das Zitieren unter korrekten Quellenangaben sowie das Setzen von Links auf die Online-Plattform ist erlaubt.

7.4 Datenschutz

In der "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" wird erläutert, wie Movinga im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung der Online-Plattform und deren Anwendungen Personendaten erhebt und bearbeitet. Weiter wird darin erläutert, wie Movinga in diesem Zusammenhang Cookies und vergleichbare Techniken einsetzt. Die "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" können unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://movinga.com/de/de/data-privacy-notice/

8. Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag die Beförderung von Waren (Umzug) zum Gegenstand hat und für die Leistung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart ist (§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB). In allen anderen Fällen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die WIDERRUFSBELEHRUNG finden Sie hier.

Sofern der Kunde mit Movinga eine Ratenzahlung vereinbart oder einen Kaufvertrag über Umzugskartons schließt, verweist Movinga auf die nachstehende Widerrufsbelehrung detaillierten Ausführungen im Dokument „Widerrufsbelehrung bei Ratenzahlung oder beim Kauf von Umzugskartons“. Der Kunde wird vor Abschluss seiner Bestellung beim Kauf von Umzugskartons sowie bei Wahl der Zahlungsmodalität Ratenzahlung über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Kunde hat die Kenntnisnahme von der Belehrung im Bestellvorgang zu bestätigen.

9. Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Es gilt dann § 415 HGB. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Movinga geringere Kosten entstanden sind.

10. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 648a BGB bleibt unberührt.

11. Weitere Bestimmungen

Die Übertragung des Vertrages oder die Abtretung oder Übertragung von Rechten, Pflichten oder Ansprüchen daraus bedarf der schriftlichen Zustimmung von Movinga. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Movinga ist nur ausgeschlossen, soweit Movinga hieran kein berechtigtes Interesse hat oder die Abtretung für Movinga unzumutbar wäre.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln, bleiben unberührt.

Movinga behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

12. Anwendbares Recht

Der Vertrag zwischen Movinga und dem Kunden unterliegt deutschem Recht.

Teil B Allgemeine Haftungsbestimmungen

Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB.

1. Haftungsgrundsätze

Movinga haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in der Obhut von Movinga befindet.

2. Wertersatz

Hat Movinga für den Verlust des Umzugsgutes des Kunden Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsgutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Umzugsgutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Umzugsgutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme durch Movinga. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich nach dem Marktpreis.

3. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von Movinga wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Movinga auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Movinga wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

4. Besondere Haftungsausschlussgründe

  1. Movinga ist gemäß § 451d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

    1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
    2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
    3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
    4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
    5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der. Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Movinga den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
    6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
    7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).

    Movinga kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Movinga alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

  2. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.

5. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

  1. Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Movinga nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
  2. Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal von Movinga

6. Schadensanzeige, § 438, 451f HGB

  1. Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung Movinga gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

    Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen hat die Rüge gem. § 438 Abs. 4 HGB in Textform zu erfolgen. Die Schäden sind konkret und detailliert zu benennen.
  2. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Movinga gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
  3. Werden Schäden und Verluste nicht innerhalb der vorbenannten Fristen angezeigt, gelten die Ansprüche gemäß § 451 f HGB als erloschen.
  4. Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Movinga gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.

7. Abweichende Vereinbarung / Versicherung

Es ist dem Kunden möglich, mit Movinga eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.

8. Weitergehende Haftung

Soweit vorstehend nichts Anderweitiges bestimmt ist, haftet Movinga nach den gesetzlichen Vorschriften.