Brauche ich für meinen Umzug wirklich eine Halteverbotszone? Muss ich ein Unternehmen beauftragen oder kann ich auch alles selbst übernehmen? Ein Jeder möchte natürlich sein Geld beisammenhalten und schnell stellt sich die Frage, ob man nicht doch in der Lage wäre, den Parkabschnitt vor dem Hauseingang im Alleingang frei zu halten. Vielleicht haben Sie einfach ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn oder planen mit ein paar zusammengeschusterten Schildern oder Kisten selbst Hand anzulegen.
Als grundlegende Faustregel sollte in jedem Fall gelten:
Wer sowohl gesetzlich als auch organisatorisch auf Nummer sicher gehen möchte, richtet eine ordentliche Halteverbotszone ein.
Je nachdem, wie Sie mit Ihren Nachbarn stehen, können Sie natürlich versuchen, die Parkzone vor Ihrem Haus für den Umzug selbst freizuhalten. Oft sieht man, wie Anwohner dazu einfach Möbel oder Kisten auf die Parkplätze stellen und selbst gemalte Schilder mit “Halteverbotszone” errichten. Das mag genügen, wenn Ihnen die Bewohner Ihrer Nachbarschaft wohlgesinnt sind und vor allem, wenn diese die Parkzone nicht dringend selbst benötigen. Doch es sieht schnell anders aus, wenn ein Autofahrer felsenfest auf dem so freigehaltenen Parkplatz besteht – die StVO steht da nämlich auf seiner Seite und eigenständiges Handeln Ihrerseits kann saftige Geldbußen nach sich ziehen. Gleichzeitig stellt das eingenmächtige Aufstellen einer solchen Blockade einen “gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr” dar und solcher ist strafbar, erst recht, wenn eine umfallende oder zu schlecht sichtbare Blockade im Verlauf Schäden verursacht.
„Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er […] Hindernisse bereitet […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
– § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB
Die Kosten für die Errichtung einer Halteverbotszone variieren mit der benötigten Länge und der Dauer des beantragten Parkverbots. Der Preis ist zudem abhängig von Stadt oder Region der Antragsstellung, da die behördlichen Gebühren zum Teil doch recht stark unterschiedlich ausfallen. Sollte man die Aufstellung nicht über ein Komplettangebot buchen, sondern planen, das Schild einzeln zu mieten, fallen selbstverständlich noch Mietkosten an. Die Rechnung für das Aufstellen durch eine Fachfirma setzt sich übrigens in der Regel aus jener Schildmiete, Kosten für das Aufstellen und für die Genehmigung sowie einer Servicepauschale für den Transport und die Anfahrt zusammen. Buchen Sie die Halteverbotszone doch stattdessen gleich mit Movinga. Mit nur einem Klick ersparen Sie sich die lästige Organisation bei der Verwaltung und die damit verbundene Bürokratie und Wartezeiten. Bei uns zahlen Sie im Rahmen des Umzugsservices ab 50€ für eine Halteverbotszone, dabei variieren die Preise natürlich auch hier je nach Region und Wagengröße. Wenn Sie genauere Informationen zu Ihrer Region haben wollen, fragen Sie unsere Umzugsberater, diese sind umfassend informiert.
Stadt | Ø-Preis Miete + Aufstellung normal | Genehmigung ca. | Ø-Preis Gesamt Normal |
---|---|---|---|
69 € | 12 € | 81 € | |
59 € | 24 € | 83 € | |
79 € | 39 € | 118 € | |
89 € | 36 € | 125 € | |
119 € | 36 € | 155 € | |
119 € | 30 € | 149 € | |
139 € | 30 € | 169 € | |
99 € | 30 € | 129 € | |
129 € | 12 € | 141 € | |
79 € | 15 € | 94 € |
Zunächst ist es wichtig sich bewusst zu machen, dass für die Organisation einer Halteverbotszone mindestens vierzehn Tage Vorlauf eingeplant werden sollten. Als erstes sollten Sie sich dann darüber Gedanken machen, welche Art von Halteverbot Sie benötigen. Zum einen gibt es das einfache Halteverbot und dann noch die doppelseitige Halteverbotszone. Das doppelte Halteverbot sperrt beide Straßenseiten und wird meistens in engen Gassen und Altstadtstraßen benötigt, wobei es polizeilich angeordnet werden muss. Da eine doppelte Halteverbotszone jedoch nur in den seltensten Fällen vonnöten ist, beziehen sich folgende Informationen auf das einfache Halteverbot. Als nächstes sollten Sie sich mit der Beantragung der benötigten Dokumente vertraut machen. Hierzu zählen einerseits die Genehmigung, und desweiteren das Stellprotokoll. Den Antrag zur Genehmigung können Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde herunterladen oder erfragen. Das Stellprotokoll fertigen Sie am Tag der Aufstellung einfach selbst an. Danach müssen Sie sich nur noch um die Organisation und Aufstellung des Halteverbotsschilds selbst kümmern.
Für den Antrag einer Halteverbotszone müssen Sie folgende Informationen erbringen:
Sollten Sie all diese Daten bereithalten, sollte einer erfolgreichen Antragsstellung nichts mehr im Weg stehen.
Entscheidende Fristen betreffen hier vor allem den Zeitpunkt der Antragstellung und dann die Aufstellung und Errichtung der Halteverbotszone selbst. Wie immer richten sich die einzelnen Fristen nach den örtlichen Gesetzmäßigkeiten und unterscheiden sich leicht von Stadt zu Stadt und Region zu Region, sodass eine persönliche Erfragung bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt ratsam wäre. Im Allgemeinen benötigt die Beantragung einer Halteverbotszone jedoch zwischen zehn Tagen und drei Wochen. Ebenfalls wichtig ist der Zeitpunkt der Aufstelllung des Schilds. Es muss zwei bis vier Tage vor Fälligkeit des Termins am Straßenrand stehen, sodass Parker im Halteverbot noch genügend Zeit finden, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen.
Falls Sie kein Fachunternehmen angeheuert haben, müssen Sie auch die ordnungsgemäße Errechnung der benötigten Länge des Halteverbots übernehmen und später bei der Antragstellung mit angeben. Die Länge ist dabei natürlich abhängig von der Größe des Umzug-Fahrzeugs. Zum bequemen Rangieren und damit auch zum Verladen noch genug Raum bleibt, sollte man zur Länge des Fahrzeugs grundsätzlich immer etwa vier bis fünf Meter hinzurechnen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir Ihnen eine kurze Liste mit den empfohlenen Halteverbotszonenlängen für die üblichsten Umzugs-Fahrzeuge zusammengestellt.
Sollte sich ein absolutes Halteverbot bereits in Ihrem Zugangsbereich befinden, gibt es erst Recht ein paar Dinge, auf die Sie Acht geben sollten. Denn ob vor Ihrer Tür praktisch genug Platz ist oder nicht, ein bereits bestehendes absolutes Halteverbot können Sie nicht einfach umgehen – zumindest nicht ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die offizielle Regelung sieht vor, dass vierzehn Tage vor dem geplanten Umzug eine Sondergenehmigung eingeholt wird, mit welcher Sie aus einer allgemeinen Halteverbotszone ein Halteverbot für Ihren Umzug machen können. In der Konsequenz wird dann geregelt, dass die von Ihnen beauftragten Fahrzeuge und Transporter dort halten dürfen, andere Verkehrsteilnehmer hingegen nicht. Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung wird beim zuständigen Amt gestellt.
Sie haben alle erforderlichen Schritte erfüllt, Ihre Halteverbotszone wurde genehmigt, das Schild steht auf der Straße und dennoch blockiert ein Auto Ihre Einfahrt? Soetwas kommt leider schonmal vor. Aber seien Sie unbesorgt: Wenn Sie alles sorgfältig durchgeführt und beantragt haben, ist das Recht auf Ihrer Seite. Halten Sie einfach Ihre Genehmigung sowie das Stellprotokoll und Ihren Personalausweis bereit und rufen Sie die Polizei. Man wird dann jemanden vorbeischicken, der das Fahrzeug entfernen lassen kann.
Zur Sicherheit sollten Sie bei der eigenmächtigen Errichtung einer Halteverbotszone immer ein Stellprotokoll führen. Dabei sei erwähnt, dass die Anfertigung nicht in jeder Stadt auch rechtlich verpflichtend ist. Falls Sie unsicher sind, ob auch Sie von dieser Pflicht betroffen sind, können Sie diese Information ganz problemlos bei Ihrem Straßenverkehrsamt erfragen. Schaden kann die Anfertigung dieses Protokoll in jedem Fall nicht.
In diesem Protokoll sollten Sie festhalten:
Die Anfertigung dieses Protokolls kann formlos erfolgen.
Die maximal genehmigte Dauer für die Gültigkeit einer Halteverbotszone beträgt in der Regel ein bis drei Tage.
Im Gegensatz zur Beauftragung eines Unternehmens ist das selbsttätige Aufstellen der Halteverbotszone natürlich vor allem eins: billiger. Allerdings sind mit der Eigenorganisation auch nicht gerade gering ausfallende Umstände verbunden und der Zweifelnde sollte sich doppelt überlegen, wie viel Stress er sich während der Organisation eines Umzugs noch zusätzlich aufbürden möchte. Es gilt, Anträge zu stellen, Protokolle zu führen und rundherum zahlreiche Dinge zu bedenken, wenn man die Planung selbst in die Hand nimmt – und wer denkt, dass es sich immerhin letzten endes lohnen wird, diese Mühen auf sich zu nehmen, um nur kein Geld zahlen zu müssen, wird sich schnell enttäuscht sehen. Denn selbst in Eigenregie kostet die Antragstellung bei der zuständigen Behörde eine Bearbeitungsgebühr, von den Mietkosten für ein behördliches Halteverbotsschild ganz zu schweigen. Die Dienste eines spezialisierten Unternehmens in Anspruch zu nehmen, ist zwar selbstverständlich nicht umsonst, dafür werden einem jedoch einige organisatorische Mühen abgenommen, manchmal sogar der Behördengang.
Halteverbotszonen helfen einen komfortablen und reibungslosen Ablauf Ihres Umzugs sicher zu stellen. An manchen Orten ist das Parken ohne Halteverbotszone auch gar nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt die örtlichen Gegebenheiten am Auszugsort und am Einzugsort. Wurde durch Sie keine Halteverbotszone beantragt, obliegt es Ihnen während des Umzugs für Ihren Umzugshelfer einen Parkplatz bereit zu stellen. Dieser darf nicht weiter vom Auszugsort / Einzugsort entfernt sein, als der von Ihnen angegebenen Laufweg.
Eine Halteverbotszone können Sie ganz bequem über Movinga buchen. Wir werden diese Halteverbotszone für Sie organisieren und lassen am Tag des Umzugs eine entsprechende Fläche vor Ihrer Einzugs- bzw. Auszugsadresse sperren. Wir kümmern uns auch darum, dass die Halteverbotsschilder wieder abgeholt werden. Alternativ können Sie sich selber um die Beantragung eines Halteverbots kümmern. Die Zuständigkeiten dafür sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde nach dem zuständigen Ansprechpartner.
Die Preise für Halteverbotszonen variieren deutschlandweit. Um den genauen Preis der Halteverbotszone an Ihrer Einzug- bzw. Auszugsadresse zu erfahren, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wenn Sie eine Halteverbotszone über Movinga gebucht haben, kümmern wir uns um das Aufstellen der Halteverbotsschilder. Sollte es Rückfragen geben, etwa weil die zuständige Stelle die Aufstellung ablehnt, nimmt unser Kundenservice Kontakt mit Ihnen auf. Dann stimmen wir gemeinsam das weitere Vorgehen ab.
In der Regel werden die Halteverbotsschilder etwa 3 Tage vor Ihrem Umzug aufgestellt. Sollte dies einmal nicht so sein, informieren Sie bitte unseren Kundenservice. Dann klären wir, woran das liegt.
Gerne können Sie Halteverbotsschilder auch nach der Buchung Ihres Umzugs noch hinzufügen. Für die Bentragung und die Genehmigung der Halteverbotszone sind je nach zuständiger Behörde 10 bis 14 Tage Vorlauf notwendig. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig vor Ihrem Umzug über Ihren Wunsch. Ist eine Halteverbotszone gebucht, können Sie diese leider nicht mehr stornieren.
24 Buchungen in der letzten Stunde
Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich
24 Buchungen in der letzten Stunde
Sichere Bezahlung
Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich